Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Reiseberatung von Plan & Go Reisedesign
Inhaber: Michael Otto, 10999 Berlin, Paul-Lincke-Ufer 27
Tel.: +49 176 629 858 29
E-Mail: info@planandgo-reisedesign.reisen
Website: https://www.planandgo-reisedesign.reisen
§ 1 VERTRAGSGEGENSTAND UND LEISTUNGSBRINGUNG (REISEPLANUNG)
1.1. Gegenstand des Vertrages zwischen dem Kunden und Plan & Go Reisedesign (nachfolgend "Reiseberater") ist die Erbringung einer reinen Beratungs- und Planungsdienstleistung im Rahmen eines Dienstvertrages gemäß § 611 BGB.
1.2. Die Leistung des Reiseberaters besteht ausschließlich in der Erstellung eines individuellen Reisekonzepts sowie der anschließenden Ausarbeitung eines detaillierten, buchbaren Reiseplans durch den Reiseberater.
1.3. Die Leistungserbringung erfolgt in zwei Phasen:
1.3.1.Phase 1 (Konzept-Phase): Basierend auf dem kostenlosen Erstgespräch und dem vom Kunden ausgefüllten Fragebogen erstellt der Reiseberater ein individuelles, atmosphärisches Reise-Konzept. Dieses Konzept beschreibt den Rhythmus, die Art der Unterkünfte, Aktivitäten und den allgemeinen Charakter der Reise, enthält jedoch keine buchbaren, konkreten Daten (wie z.B. Hotelnamen oder Flugdetails).
1.3.2. Phase 2 (Detail-Phase): Nach Abnahme des Konzepts durch den Kunden und vollständiger Bezahlung erstellt der Reiseberater die konkreten, buchbaren Details (Unterkünfte, Transportmittel, Aktivitäten etc.) und fertigt den finalen, detaillierten Reiseplan.
1.4. Der Reiseberater verpflichtet sich, das Reise-Konzept (Phase 1) nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der Kundenwünsche und realistischer Machbarkeit zu erstellen.
1.5. Ersatz bei Nicht-Verfügbarkeit (Plan B): Das finale Reise-Logbuch (Phase 2) basiert auf dem abgestimmten Reise-Konzept. Sollten einzelne, im Konzept beschriebene Leistungen (z.B. spezifische Hotels, Guides oder Aktivitäten) zum finalen Buchungszeitpunkt nicht mehr verfügbar sein, wird der Reiseberater den Kunden unverzüglich informieren und sich bemühen, im Rahmen der fortgesetzten Beratung eine neue, passende Empfehlung zu erarbeiten, die dem Charakter und dem Budget des ursprünglichen Konzepts bestmöglich entspricht. Ein Anspruch auf die Verfügbarkeit ursprünglich empfohlener Leistungen Dritter oder auf die Erzielung eines bestimmten Reiseerfolgs besteht nicht.
1.6. Die Tätigkeit des Reiseberaters umfasst ausdrücklich nicht die Vermittlung oder Veranstaltung von Reisen oder einzelnen Reiseleistungen. Der Reiseberater schuldet keinen Reiseerfolg, sondern lediglich die sorgfältige Erbringung der Beratungsdienstleistung. Die Buchung der empfohlenen Reiseleistungen erfolgt ausschließlich durch den Kunden selbst, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung direkt bei den jeweiligen Anbietern (z. B. Fluggesellschaften, Hotels, Mietwagenfirmen). Der Reiseberater tritt zu keinem Zeitpunkt als Vertragspartner für die vom Kunden gebuchten Reiseleistungen auf.
§ 2 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND FÄLLIGKEIT
2.1. Für die Beratungs- und Planungsleistung erhebt der Reiseberater ein Honorar. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der vorab getroffenen individuellen Wahl eines der vier Plan & Go Reisedesign Beratungspakete.
2.2. Für die Erstellung des Reise-Konzepts (Phase 1) wird bei Vertragsschluss, nach Rechnungsstellung, eine erste Rate in Höhe von 50% des vereinbarten Gesamthonorars fällig.
2.3. Die Erbringung der Leistung für Phase 1 (Erstellung des Reise-Konzepts) beginnt erst nach Eingang dieser Anzahlung.
2.4. Die zweite Rate in Höhe der verbleibenden 50% des Gesamthonorars wird fällig, nachdem der Kunde das Reise-Konzept abgenommen hat und bevor der Auftragnehmer mit der Detail-Phase (Phase 2) beginnt.
2.5. Der Reiseberater behält sich das Recht vor, die finale Auslieferung des detaillierten Reiseplans (Phase 2) bis zum vollständigen Zahlungseingang der Restsumme zurückzubehalten.
2.6. Bei vollständiger Vorauszahlung des Gesamthonorars bei Vertragsschluss gewährt der Reiseberater ggf. einen gesondert ausgewiesenen Rabatt.
2.7. Das Honorar ist für die Erbringung der Beratungsleistung geschuldet und ist unabhängig davon fällig, ob der Kunde die vorgeschlagene Reise oder einzelne Bestandteile davon bucht oder antritt.
§ 3 REVISIONSSCHLEIFEN UND ABNAHME (KONZEPT-PHASE)
3.1. Der Kunde hat Anspruch auf Revisionsschleifen für das in Phase 1 erstellte Reise-Konzept. Die Anzahl der im Honorar inbegriffenen Revisionsschleifen richtet sich nach dem gebuchten Betreuungspaket (Bronze: 1, Silber: 2, Gold: 3, Platin: 4 Revisionsschleifen).
3.2. Zusätzliche Revisionsschleifen sind nach Absprache möglich und werden ggf. gesondert vergütet.
3.3. Das Honorar für Phase 1 (Konzept-Erstellung) wird mit der Erbringung der kreativen Planungsleistung verdient. Es deckt den konzeptionellen Aufwand zur Erstellung des individuellen Reise-Konzepts ab und ist daher unabhängig von einer späteren Durchführung der Reise oder Abnahme des Konzepts fällig, sofern das Konzept vertragsgemäß geliefert wurde.
§ 4 HAFTUNG UND VERSICHERUNGSSCHUTZ
4.1. Der Reiseberater haftet für die sorgfältige Auswahl der Informationsquellen und die korrekte Weitergabe von Informationen an den Kunden im Rahmen der branchenüblichen Sorgfaltspflichten.
4.2. Der Reiseberater haftet ausdrücklich nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der vom Kunden selbst gebuchten Reiseleistungen. Jegliche Ansprüche wegen Mängeln, Nicht- oder Schlechterfüllung der Reiseleistungen (z. B. Flugausfall, Hotelmängel, Unfall) sind vom Kundendirekt gegenüber dem jeweiligen von ihm gebuchten Anbieter geltend zu machen.
4.3. Die vom Reiseberater zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere zu Preisen, Verfügbarkeiten und Bedingungen der Anbieter, sind sorgfältig recherchiert, jedoch unverbindlich und können sich kurzfristig ändern. Der Reiseberater übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit dieser von Dritten stammenden Informationen zum Zeitpunkt der Buchung durch den Kunden.
4.4. Die Haftung des Reiseberaters für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Insoweit haftet der Reiseberater für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Fall der Verletzung von Kardinalpflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
4.5. Zur Absicherung von berechtigten Haftungsansprüchen, die aus der Verletzung der Beratungspflichten entstehen, unterhält der Reiseberater eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1.000.000 € für Personen- und Sachschäden. Die Versicherung deckt die in diesen AGB definierten Haftungsrisiken der reinen Beratungsleistung ab.
§ 5 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
5.1. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
5.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.